Sternenkinder

Was ist ein Sternenkind?

Schmetterlingskinder Sternenkinder-Friedhof Schleswig-Holstein

Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt versterben, werden Sternenkinder genannt. Manchmal werden sie auch als Regenbogenkinder, Schmetterlingskinder, Engelskinder oder Stillborn Baby bezeichnet.

Die Eltern sind zur Bestattung ihres Kindes verpflichtet, wenn das Kind erst nach der Geburt verstarb oder wenn es tot geboren wurde und mehr als 500 Gramm Gewicht hat. Für Schleswig-Holstein und die meisten Bundesländer gelten 500 Gramm. In einigen Bundesländern liegt die Grenze jedoch bei 1000 Gramm. Eltern müssen für eine Beisetzung selber tätig werden und auch die anfallenden Kosten selber tragen.

Die Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Sternenkind zu bestatten, wenn das Kind ohne Lebenszeichen geboren wird und weniger als 500 Gramm wiegt, so in Schleswig-Holstein. In manchen Bundesländern liegt diese Grenze bei 1000 Gramm.

Auch wenn das Kind nicht bestattungspflichtig ist, haben Eltern das Recht, es individuell zu bestatten. Sie können aber auch das Angebot der Klinik einer Gemeinschaftsbeisetzung nutzen. Krankenhausseelsorger*innen, Elterninitiativen, Bestatter und Friedhofsverwaltungen unterstützen Sie dabei.

Weitere Informationen für Ihre nächsten Schritte finden Sie im Leitfaden für eine Bestattung durch die Klinik und im Leitfaden für eine individuelle Bestattung.

Informationen zu Friedhöfen mit besonderen Kindergrabstätten in Schleswig-Holstein finden Sie unter Friedhöfe. Möglichkeiten zur Bestattung gibt es unter Bestattungsformen. Alle weiteren Informationen kann Ihnen auch der Bestatter oder die Bestatterin geben.

Ein Name für das Kind

Kinder, die tot geboren werden und mehr als 500 Gramm wiegen, werden beim Standesamt regulär in das Personenstandsregister eingetragen.

Für die kleineren Sternenkinder gibt es seit 2013 die Möglichkeit, vom Standesamt eine beurkundete Bescheinigung zu bekommen.

Diese bestätigt die Existenz des Kindes.

Eltern können ihrem Kind einen Namen geben. Beim Standesamt muss der Nachweis der Klinik oder Gynäkologin über die Fehlgeburt vorgelegt werden. Ein formloser Antrag zur Eintragung wird gestellt.

Ausführliche Informationen gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Stichwort „Sternenkinder“ auf www.bmfsfj.de.

Über Angebote der Trauerbegleitung durch die Verwaisten Eltern und trauernden Geschwister Schleswig-Holstein können Sie sich auf unserer Homepage vesh.de informieren.